Grundsteuer Breitscheid, Hessen - Bodenzins, Hebesatz 2026


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zuletzt aktualisiert: 2026-05-21 10:30:09

Grundsteuer in Breitscheid, Hessen

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Kommunen in Deutschland und spielt auch in Breitscheid, Hessen, eine entscheidende Rolle. Sie wird auf den Besitz von Grundstücken und deren Bebauung erhoben. Hier erfahren Sie mehr über die aktuellen Entwicklungen, die historische Entwicklung und die zukünftigen Perspektiven der Grundsteuer in Breitscheid.

Aktuelle Werte der Grundsteuer in Breitscheid

Im Jahr 2023 liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Breitscheid bei 380%. Dieser Satz wird auf den Einheitswert des Grundstücks angewendet, um die jährliche Grundsteuer zu berechnen. Für unbebaute Grundstücke, die unter die Grundsteuer A fallen, beträgt der Hebesatz 330%.

Tabelle: Grundsteuer Hebesätze in Breitscheid

Jahr Grundsteuer A Grundsteuer B
2020 310% 350%
2021 320% 360%
2022 330% 370%
2023 330% 380%

Historische Entwicklung der Grundsteuer in Breitscheid

In den vergangenen Jahren hat Breitscheid eine moderate Erhöhung der Hebesätze für die Grundsteuer erlebt. Diese Entwicklung ist teils auf den gestiegenen Finanzbedarf der Gemeinde zurückzuführen, um Infrastrukturprojekte und öffentliche Dienstleistungen zu finanzieren. Seit 2020 sind die Hebesätze für die Grundsteuer A und B kontinuierlich gestiegen, was die finanzielle Belastung für Grundstückseigentümer leicht erhöht hat.

Zukünftige Perspektiven der Grundsteuer

Durch die anstehende Grundsteuerreform in Deutschland könnte es auch in Breitscheid zu Anpassungen kommen. Diese Reform zielt darauf ab, die Berechnung der Grundsteuer gerechter zu gestalten, indem die Einheitswerte aktualisiert werden. Für Breitscheid könnte dies bedeuten, dass die bisherige Berechnungsgrundlage überarbeitet wird, was zu einer Umverteilung der Steuerlast führen könnte. Es bleibt abzuwarten, wie sich dies auf die Hebesätze und die Gesamteinnahmen der Gemeinde auswirken wird.

Beispielrechnungen für Breitscheid

Beispiel 1: Einfamilienhaus

Angenommen, der Einheitswert eines Einfamilienhauses beträgt 50,000 Euro. Bei einem Hebesatz von 380% ergibt sich folgende Berechnung:
Grundsteuer B = 50,000 Euro x 380% = 1,900 Euro jährlich.

Beispiel 2: Landwirtschaftliches Grundstück

Für ein landwirtschaftliches Grundstück mit einem Einheitswert von 30,000 Euro und einem Hebesatz von 330% würde die Rechnung wie folgt aussehen:
Grundsteuer A = 30,000 Euro x 330% = 990 Euro jährlich.

Die Grundsteuer stellt somit eine wesentliche finanzielle Verpflichtung für die Eigentümer in Breitscheid dar, ist jedoch zugleich ein entscheidender Beitrag zur finanziellen Stabilität und Entwicklung der Gemeinde.