Grundsteuer Achterwehr, Schleswig-Holstein - Bodenzins, Hebesatz 2026


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zuletzt aktualisiert: 2026-07-25 04:04:27

Grundsteuer in Achterwehr, Schleswig-Holstein

Die Grundsteuer ist eine der wichtigsten Einnahmequellen für Gemeinden in Deutschland, und auch die Gemeinde Achterwehr in Schleswig-Holstein bildet da keine Ausnahme. In diesem Artikel werfen wir einen detaillierten Blick auf die Entwicklung der Grundsteuer in Achterwehr, betrachten aktuelle Werte und analysieren die zukünftigen Perspektiven. Dabei beleuchten wir die Gründe für die Entwicklung der Grundsteuer in dieser spezifischen Region.

Aktuelle Werte der Grundsteuer in Achterwehr

Im Jahr 2023 liegt der Hebesatz für die Grundsteuer B in Achterwehr bei 360%. Im Vergleich zu anderen Gemeinden in Schleswig-Holstein bewegt sich dieser Wert im mittleren Bereich. Die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe erhoben wird, hat einen Hebesatz von 300%.

Jahr Grundsteuer A (Hebesatz in %) Grundsteuer B (Hebesatz in %)
2020 290 350
2021 290 350
2022 300 360
2023 300 360

Vergangenheit der Grundsteuer in Achterwehr

In den letzten Jahren hat sich der Hebesatz der Grundsteuer in Achterwehr nur leicht verändert. Die Gemeinde hat die Sätze moderat angepasst, um den finanziellen Anforderungen gerecht zu werden, ohne die Bürger übermäßig zu belasten. Dies spiegelt eine vorsichtige Finanzpolitik wider, die darauf abzielt, die Gemeindeinfrastruktur zu erhalten und auszubauen, während gleichzeitig die Attraktivität des Wohnortes erhalten bleibt.

Zukünftige Perspektiven der Grundsteuer in Achterwehr

Für die Zukunft ist zu erwarten, dass die Grundsteuer in Achterwehr moderat ansteigen könnte. Dies könnte notwendig werden, um die geplanten Infrastrukturprojekte zu finanzieren, die aufgrund des Bevölkerungswachstums und der damit einhergehenden Anforderungen an öffentliche Dienstleistungen erforderlich sind. Dennoch wird die Gemeinde wahrscheinlich weiterhin darauf achten, die Belastung für die Bürger im Rahmen zu halten.

Gründe für die Entwicklung der Grundsteuer

Die Entwicklung der Grundsteuer in Achterwehr ist von mehreren Faktoren beeinflusst. Ein wesentlicher Grund ist das Bevölkerungswachstum, das zu einem erhöhten Bedarf an kommunalen Dienstleistungen führt. Zudem spielen Investitionen in die lokale Infrastruktur, wie Schulen und Verkehrswege, eine Rolle. Diese Entwicklungen erfordern eine solide finanzielle Basis, die durch die Anpassung der Grundsteuer unterstützt wird.

Ortsübliche Beispielrechnungen

Um die Auswirkungen der Grundsteuer auf die Bürger von Achterwehr zu veranschaulichen, betrachten wir einige Beispielrechnungen:

Für ein Einfamilienhaus mit einem Einheitswert von 50.000 Euro beträgt die jährliche Grundsteuer B:

Grundsteuer B = Einheitswert x Messzahl x Hebesatz

= 50.000 Euro x 0,35% x 360%

= 50.000 x 0,0035 x 3,6 = 630 Euro

Für einen landwirtschaftlichen Betrieb mit einem Einheitswert von 100.000 Euro beträgt die jährliche Grundsteuer A:

Grundsteuer A = Einheitswert x Messzahl x Hebesatz

= 100.000 Euro x 0,16% x 300%

= 100.000 x 0,0016 x 3 = 480 Euro

Diese Beispiele veranschaulichen, wie sich die Grundsteuer auf verschiedene Eigentümer in der Gemeinde Achterwehr auswirkt.